Medizinische Betreuung
Die Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die ärztliche Betreuung und Hilfe sowie die Hebammenhilfe während Ihrer Schwangerschaftsvorsorge und der Geburt. Dazu gehört auch die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln. Weiterhin werden die Kosten für die stationäre Entbindung und die häusliche Pflege (Nachsorge) übernommen.
Die Kosten für die Entbindung übernimmt die Krankenkasse.
Wochengeld
Die Krankenkasse bezahlt auch Wochengeld. Wichtig: Das Wochengeld muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Dazu ist die Bestätigung des voraussichtlichen Geburtstermins durch einen Arzt oder eine Hebamme erforderlich. Nähere Auskünfte erteilen die Krankenkassen.
Familienversicherung
Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, kann das Kind bei Ihnen oder dem Kindsvater ohne Zuschlag mitversichert werden.
In der privaten Krankenkasse dagegen müssen Sie für das Kind eine eigene Versicherung abschließen.
Hilfe in finanziellen Notlagen
Allein stehende oder mittellose schwangere Frauen, deren Ehegatte oder Lebensgefährte nur ein sehr niedriges oder kein ausreichendes Einkommen bezieht, haben Anspruch auf Sozialhilfeleistungen nach dem jeweiligen Landesgesetz. In manchen Bundesländern erhalten auch Studentinnen – sofern sie ihren Hauptwohnsitz im Bundesland haben – Sozialhilfe. Zusätzlich gibt es für Familien mit geringem Einkommen Förderungen der einzelnen Bundesländer, wie z.B. den Familienzuschuss. Weitere Informationen zu Förderungen der einzelnen Bundesländer erhalten Sie bei den Ämtern der Landesregierung.